Zahnarztpraxis

Dr. med. dent. Wolfgang Strickling


In unserer Praxis haben wir neben einem Röntgengerät für Einzelzahnaufnahmen einen Panorama-Tomographen (Bild links) für Übersichtsaufnahmen des ganzen Kiefers in einem separat abgeschirmten Röntgenraum.

Vielleicht interessiert Sie auch die folgende Frage:

Was sind eigentlich Röntgenstrahlen?

Röntgenstrahlung ist eine elektromagnetische Strahlung ähnlich wie z. B. sichtbares Licht oder Radiowellen. Sie sind jedoch sehr energiereich und können Körpergewebe durchdringen. Allerdings können sie dabei ähnlich wie ultraviolettes Licht oder Gammastrahlen biologische Wirkungen auslösen, vor allem Veränderungen am menschlichen Erbgut. Jedoch wird der Mensch nicht nur durch Röntgenstrahlung belastet. Die Belastung des modernen Menschen kommt ganz grob jeweils zu einem Drittel aus folgenden Quellen:
  1. Die natürliche Radioaktivität aus Gesteinen und kosmischer Strahlung.
  2. Das Einatmen des natürlichen Gases Radon in schlecht belüfteten Gebäuden.
  3. Die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlen.
Aus diesem Grunde sollte man unnötige Strahlenbelastungen, z. B. durch doppelte Röntgenaufnahmen vermeiden. Deshalb fordern wir kürzlich angefertigte Aufnahmen von Kollegen nach Möglichkeit an oder schicken unsere Aufnahmen falls nötig einem weiterbehandelnden Kollegen zu. Die Dosis einer einzelnen Zahn-Röntgenaufnahme ist jedoch verhältnismäßig gering. Die Ganzkörperdosis liegt größenordnungsmäßig etwa so hoch wie die wöchentliche natürliche Strahlendosis, wobei die Haut über dem geröntgen Zahn allerdings stärker belastet wird.

Da sich Röntgenstrahlen mit herkömmlichen Optiken praktisch nicht ablenken lassen, werden Röntgenbilder nicht wie Fotos mit einem Fotoapparat aufgenommen, sondern das Röntgengerät sendet wie eine Lampe die Röntgenstrahlen aus, die dann durch den Körper fallen. Der Schatten der geröntgten Körperteile fällt schließlich auf einen digitalen Sensor oder einen Schwarzweiß-Negativfilm. Deshalb sind metallische Teile wie Zahnersatz oder Metallfüllungen im Röntgenbild nach der Entwicklung weiß zu sehen und Gebiete mit guter Strahlendurchlässigkeit wie z. B. ein Loch im Zahn hinterher dunkel.
Das Bild muss übrigens nach der Röntgenverordnung beim Arzt  mindestens 10 Jahre lang archiviert werden, es ist nicht Eigentum des Patienten.

Ausstellungenzum Röntgenraum
Ausstellungen in der Praxisunser Team

weiterführende Links:


© Ihr Zahnarzt: Dr. Wolfgang Strickling
Markt14, 45721 Haltern am See

Tel.: 0 23 64 / 16 99 97
und 0 23 64 / 50 39 050
Emailadresse
Impressum und Datenschutzerklärung


Zurück zu Dr. Stricklings Homepage.
zur Informationsübersicht  (Version ohne Frames).