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Dr. med. dent. Wolfgang Strickling
Was zahlen die Kassen überhaupt noch?Diese Frage stellen sich mittlerweile viele Menschen. Vor allem seit der
Einführung des Festzuschusssystems ist am Leistungskatalog der
gesetzlichen Kassen deutlich gestrichen worden. Zwar werden die meisten
der sogenannten konservierenden und chirurgischen Behandlungen, wie z.
B. (Amalgam-) Füllungen, Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen etc. wie
bisher über die Chipkarte abgerechnet und verursachen dem Patienten in
der Regel keine
zusätzlichen Kosten. Seit einiger Zeit jedoch wird die Entfernung von Zahnstein nur noch einmal im Kalenderjahr bezahlt. Ist öfter Zahnstein zu entfernen, muss das selber gezahlt werden, genauso wie z. B. "Vereisungen" (Oberflächenbetäubung) des Zahnfleisches. Auch werden z. B. Wurzelkanalbehandlungen nicht mehr in dem Umfang wie früher gezahlt, so dass unter Umständen Wurzelbehandlungen entweder selbst bezahlt oder der Zahn gezogen werden muss. Sonderleistungen, wie Kunststofffüllungen oder professionelle Zahnreinigungen waren schon immer mit einer Zuzahlung verbunden.
Das FestzuschusssystemSeit 2005 gibt es das Festzuschusssystem bei der Bezuschussung von Zahnersatz, also bei Kronen, Brücken, Prothesen und Reparaturen daran. Etwas ähnliches gab es 1998 schon einmal, wurde aber als Wahlversprechen von der damaligen neuen Bundesregierung schnell wieder abgeschafft... Wurde früher von der Kasse ein prozentualer Zuschuss gegeben, also bei teuren Arbeiten mehr gezahlt als bei einfachen Maßnahmen, ist jetzt der Krankenkassenzuschuss für Zahnersatz pro Krone, Brücke oder Prothese festgelegt, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Bei regelmäßig durchgeführten jährlichen Vorsorgeuntersuchungen in der Vergangenheit (5 oder 10 Jahre) wird der Festzuschuss um den sogenannten Bonus von 20% oder 30% erhöht. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt zahlen sich also auch finanziell aus, bei Kindern und Jugendlichen sind sogar zwei Untersuchungen im Jahr Pflicht! Grundgedanke des Festzuschusssystems ist, dass jemand mit einem hohen Einkommen, der sich einen teuren Zahnersatz leisten kann, nicht mehr Zuschuss von der Kasse bekommen soll als jemand, der sich mangels Einkommen für eine billigere Variante, die sog. "Regelversorgung" entscheiden muss. Außerdem soll bei der Wahl neuer Behandlungsverfahren (z. B. Implantate, Klebebrücken, Vollkeramikversorgungen) oder aufwändigen Versorgungen (z. B. festsitzende Brücken statt Prothesen) der Anspruch auf den Zuschuss nicht verfallen. Durch diese Regelung haben sich die Zuzahlungen für Kronen und Brücken für den Patienten im allgemeinen nicht wesentlich geändert. Jedoch werden Kombinationsversorgungen, z. B. mit Hilfe von Teleskopkronen in vielen Fällen erheblich teurer als vorher. Gerade bei aufwändigen Versorgungen (den sog. "andersartigen Versorgungen") kann es auch vorkommen, dass der Patient den Kassenanteil vorstrecken muss und sich den Festzuschuss direkt von der Kasse hinterher wieder holen muss. Normalerweise, bei den einfachen Regelversorgungen oder sog. "gleichartigen" Versorgungen, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss aber direkt mit der Kasse ab. Unter dem Kostenaspekt lohnt es sich, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Dabei sollte man nicht nur das Angebot seiner gesetzlichen Krankenkasse unter die Lupe zu nehmen, sondern auch private Anbieter zu prüfen. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte bzw. in Vergleichstabellen, denn die Leistungsunterschiede sind sehr groß. Man sollte darauf achten, dass nicht nur ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe des Festzuschusses der Krankenkassen gegeben wird, sondern auch aufwändigere Versorgungen erstattet werden. Vergleichstabellen für verschiedene Zahnzusatzversicherungen gibt es im Internet, z. B. die Waizmanntabelle. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wenn Sie die Kosten für notwendigen Zahnersatz schlecht tragen können. In den meisten Fällen wird er Ihnen eine gute und für Sie tragbare Versorgungsform anbieten können. Übrigens: den Krankenkassen steht offen, in Fällen außergewöhnlicher Belastung einen Zuschuss zu gewähren, der zwischen der Härtefallregelung und dem üblichen Zuschussniveau liegt! Hier sollte man mit seiner Krankenkasse ein offenes Gespräch führen. Ein weiterer Punkt, der bisweilen Verwirrung stiftet, ist die "Aufklärung", die einige Krankenkassen gelegentlich betreiben. Wenn ein Patient einen Heil- und Kostenplan für eine höherwertige Arbeit als z. B. einfache Metallkronen zur vorläufigen Zuschussfestsetzung einreicht, hatten in der Vergangenheit einige Kassen die Arbeit oder die Gebühren als zu hoch kritisiert. Lassen Sie sich nicht verunsichern, oder sprechen Sie das Thema mit Ihrem Zahnarzt an, falls die hochwertige Arbeit Ihnen wirklich zu teuer ist! Aber denken Sie daran, dass niemand einen Mercedes zum Trabbi-Preis anbieten kann. Aufregung gibt es auch um das Budgetsystem im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich, in dem die Gesundheitsausgaben eines Jahres vorher per Beschluss festgelegt werden. Ziel dieses tiefen Griffs in die längst überwunden geglaubte planwirtschaftliche Mottenkiste ist es, die Kosten zu limitieren. Solche Budgetierungen und Deckelungen gab es schon früher; aber sie haben sich nie lange halten können, weil sie folgenden Spagat nicht durchhalten konnten:
Solche planwirtschaftlichen Maßnahmen haben in letzter Zeit beispielsweise schon dazu geführt, dass im medizinischen Bereich sowie in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung in Deutschland massiv Arbeitsplätze abgebaut wurden, „unrentable" Krankenhäuser schließen mussten und sich dadurch die medizinische Versorgung der Bevölkerung verschlechtert hat. Meldungen, dass Ärzte und Kliniken ihre Patienten mit weniger dringenden Eingriffen vom Jahresende auf das nächste Jahr vertröstet haben, sind ebenfalls Folgen derartiger Politik. Vielleicht müssen wir uns aber an solche Berichte demnächst wieder gewöhnen, denn niemand kann unbegrenzte Leistungen mit begrenzten Mitteln in einem rationierten Budget erbringen. Dann heißt es wieder: "Mutti, Mutti, er hat gar nicht gebohrt!" Das Budget war nämlich erschöpft! Übrigens: Man kann
Gesundheitsausgaben aber einer bestimmen Höhe auch steuerlich geltend
machen! Nähere Informationen gibt Ihnen Ihr Finanzamt oder
Steuerberater.
© Ihr Zahnarzt: Dr. Wolfgang Strickling Markt 14, 45721 Haltern am See Tel.: 0 23 64 / 16 99 97 und 0 23 64 / 50 39 050
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